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Haftung beim Warentransport

Haftung beim Warentransport. Das deutsche Transportrecht beinhaltet viele Gesetze, welche ständig ergänzt und erweitert werden. Besonders Speditionen, die im Transportgeschäft tätig sind sowie die Fahrer der Transportfahrzeuge müssen ständig über die Neuerungen im Speditionrecht auf dem laufenden Stand sein.
Im Internet werden regelmäßig die Änderungen veröffentlicht.

Wird beim Transport durch eine Spedition ein Schaden an der Ware verursacht oder die Ware kommt verspätet beim Empfänger an, was leicht passieren kann, muss der Frachtführer, der die Ware zum Empfänger transportiert hat, die Haftung für die entstandenen Schäden übernehmen, so schreibt es das Speditionrecht vor. Besonders dann, wenn festgestellt wird, dass die Fracht nicht wie vorgeschrieben gesichert wurde, drohen dem Frachtführer neben der Haftung nach dem Zivilrecht zusätzlich noch strafrechtliche Konsequenzen. Dabei sind im Transportrecht Haftungsobergrenzen festgesetzt, die allerdings nicht gültig sind, wenn der Schaden vom Frachtführer vorsätzlich verursacht beziehungsweise herbeigeführt wurde, sowie dann wenn mit dem Wissen gehandelt wurde, dass ein Schaden eintreten wird.
 
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