Photovoltaik Einspeisevergütung |
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Photovoltaik Einspeisevergütung . Die Photovoltaik Einspeisung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in verschiedenen Vergütungsklassen geregelt. Die Eine Photovoltaik Einspeisung bis 30 KW Leistung liegt seit dem 01.01.2011 bei einer Vergütung von 28,74 Cent je kWh und ist seit dem Jahre 2008 fast um 50% gefallen. Im Gegenzug sind die Module in den Anschaffungskosten ebenfalls gefallen. Die Nachfrage dieser Anlagen ist stark gestiegen.
Wer Photovoltaik Einspeisevergütung erwirtschaftet muss auch Photovoltaik Steuern bezahlen. Ein Photovoltaikanlage ist normalerweise Gewerbesteuerpflichtig, wer aber keinen Gewinn über 24.500 Euro im Jahr erwirtschaftet ist aber nicht Gewerbesteuerpflichtig. Da gibt es noch die Umsatzsteuer, auch hierbei muss beachtet werden dass in dem laufenden Kalenderjahr kein Gewinn über 17.500 Euro und in dem darauffolgendem Jahr keine 50000 Euro erwirtschaftet werden. Ist dies nicht der Fall, fallen keine Photovoltaik Steuern an. E sind die Anschaffungskosten und die Betriebskosten den Einspeisevergütungen gegenüberzustellen und bleibt dadurch, hochgerechnet auf 20 Jahre ein gutes Geschäft. |