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Photovoltaik Umsatzsteuer

Sobald eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage betrieben wird, liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor. Eine unternehmerische Tätigkeit liegt deshalb vor, da der erzeugte Strom eingespeist wird und an den Netzbetreiber weiterverkauft wird. Daher zahlt der Betreiber für die Nutzung von Photovoltaik Umsatzsteuer.

Sollte der Betreiber schon ein Gewerbe betreiben und nutzt die Photovoltaikanlage gewerblich, gelten andere Gesetze.

Doch warum muss man für eine Photovoltaikanlage Umsatzsteuer zahlen? Die ist eigentlich ganz einfach. Durch den erzeugten Strom, der nicht genutzt wird, erzielt der Betreiber Gewinne durch den Verkauf des "überschüssigen" Stromes an den Strombetreiber.

Doch das Finanzamt unterscheidet zwischen privat und gewerblich. Umsatzsteuerpflichtig ist derjenige, der ca. 50% seines Stromes an dem Netzbetreiber einspeist. Ganz gleich, ob Gewinne oder Verluste erzielt werden. Daher eine Photovoltaik Umsatzsteuer immer gezahlt werden. Ein Privatbetreiber handelt jedoch auch dann gewerblich, wenn er Gewinne erzielt von mehr als 24.500 EUR pro Jahr. Dies ist jedoch in der Regel mit einer Photovoltaikanlage, die auf das eigene Dach installiert ist nicht möglich.

Auf eine Photovoltaikanlage Umsatzsteuer zu zahlen kommt jeder Betreiber generell nicht Drumherum.

 
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